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   OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19   

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https://dejure.org/2022,32980
OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19 (https://dejure.org/2022,32980)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.2022 - 4 A 1166/19 (https://dejure.org/2022,32980)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 2022 - 4 A 1166/19 (https://dejure.org/2022,32980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 26 Abs. 4, SächsWG § 21 Abs. 6, SächsDSchG § 12 Abs. 1, WHG § 34, WHG § 67 Abs. 2 Satz 1, WHG § 68 Abs. 1
    Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche Genehmigung; Erlöschen der wasserrechtlichen Genehmigung infolge Zerstörung durch Hochwasser; kein überwirkender Bestandsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche Genehmigung; Erlöschen der wasserrechtlichen Genehmigung infolge Zerstörung durch Hochwasser; kein überwirkender Bestandsschutz

  • rechtsportal.de

    Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche Genehmigung; Erlöschen der wasserrechtlichen Genehmigung infolge Zerstörung durch Hochwasser; kein überwirkender Bestandsschutz

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Dresden, 20.09.2019 - 12 K 4607/17
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. September 2019 - 12 K 4607/17 - geändert.

    Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Urteil vom 20. September 2019 - 12 K 4607/17 - den angefochtenen Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. September 2019 - 12 K 4607/17 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 03.12.1990 - 4 B 145.90

    Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Von einem sog. überwirkenden Bestandsschutz ist nicht auszugehen (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 3. Dezember 1990 - 4 B 145/90 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 02.11.2018 - 4 A 447/16

    Gewässerbau; Hochwasserschutz; Abwägungsgebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Dies ist dann anzunehmen, wenn die Umgestaltung unbedeutend ist und keine ins Gewicht fallenden Auswirkungen verursacht, die Anlass zu einer behördlichen Vorabkontrolle, hier mittels Planfeststellung, gibt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2018 - 4 A 447/16 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Bremen, 18.05.2016 - 5 V 366/16

    Wasserrechtliche Planfeststellung für einen Schwerlasthafen - Hafenneubau; OTB

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Demzufolge kann es für die Frage der Umgestaltung nur auf einen Vergleich des vorhandenen Zustands mit dem zu erreichenden Zustand ankommen (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 18. Mai 2016 - 5 V 366/16 -, juris Rn. 45), d. h. es ist der tatsächliche Zustand nach dem Hochwasser und vor der Errichtung der Anlage mit dem Zustand nach Errichtung der Sohlrampe zu vergleichen.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Zwar ist anerkannt, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals berechtigt ist, die Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urt. v. 21. April 2009 - 4 C 3/08 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Zwar stehen alte Wasserrechte prinzipiell unter dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. April 2005 - 7 C 16/04 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 100.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht um eine Klageänderung, sondern nur um eine Klageergänzung, die selbst in der Revisionsinstanz noch anhängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. November 1965 - V C 100.64 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Grundsätzlich begründen die Vorschriften über das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für einen durch das Vorhaben möglicherweise betroffenen Dritten kein subjektives Recht auf Durchführung eines solchen Verfahrens (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 1972 - IV C107.67 -, juris Rn. 20 für das Verhältnis von Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren; BVerwG, Urt. v. 29. Mai 1981 - IV C 97.77 -, juris Rn. 16 für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren).
  • OVG Sachsen, 05.06.2014 - 4 A 648/13

    Wasserkraftanlage; Antragsfrist; Vorvertrag; Inhaber; Vertrauensschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe bereits mit Beschluss vom 5. Juni 2014 ( 4 A 648/13) festgestellt, dass nach dem SächsWG 1909 ergangene Entscheidungen dinglichen Charakter hätten.
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
    Der Begriff "zeitweilig" hat zur Voraussetzung, dass das Wasser bei (regelmäßig oder unregelmäßig) wiederkehrenden Verhältnissen, also nicht nur gelegentlich, am betreffenden Ort steht oder fließt (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 13.01

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines

  • VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
    Die Kammer schließt sich in dieser Frage der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts an (vgl. Urteil vom 8. November 2022 (4 A 1166/19) - juris), soweit dort ausgeführt wird, dass die fehlende denkmalschutzrechtliche Genehmigung mangels Konzentrationswirkung nicht zur Rechtswidrigkeit der wasserrechtlichen Genehmigung führt.
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